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Behandlung

Behandlungsdauer & Kosten

Eine osteopathische Behandlungseinheit dauert in der Regel 40 bis 60 Minuten.
Für gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten ohne Zusatzversicherung wird eine Pauschale zwischen 95 € und 120 € berechnet.

Die Abrechnung für privat Versicherte sowie Patientinnen und Patienten mit Heilpraktikerzusatzversicherung erfolgt nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH). Der Rechnungsbetrag kann – abhängig vom therapeutischen Aufwand – von der genannten Pauschale abweichen​

Kostenübernahme 

Gesetzlich Versicherte ohne Heilpraktikerzusatzversicherung

Viele gesetzliche Krankenkassen beteiligen sich mittlerweile an den Kosten osteopathischer Behandlungen. Bitte informieren Sie sich vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Krankenkasse, ob, unter welchen Voraussetzungen und in welcher Höhe eine Kostenübernahme erfolgt. In der Regel ist hierfür eine ärztliche Verordnung, meist durch den Hausarzt, erforderlich.

Privat Versicherte und Patientinnen und Patienten mit Heilpraktikerzusatzversicherung

Die Abrechnung erfolgt nach dem GebüH für Heilpraktiker. Dieses wird grundsätzlich von privaten Krankenversicherungen und Zusatzversicherungen anerkannt. Bitte beachten Sie jedoch, dass einzelne Versicherungsverträge eine Kostenübernahme ausschließen oder begrenzen können. Klären Sie daher vorab mit Ihrer Versicherung, ob und in welchem Umfang die Behandlungskosten erstattet werden.

 

Eine Liste der meisten Krankenkassen, die Kosten von osteopathischen Behandlungen erstatten, finden Sie auf der Website von Osteokompass.

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