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Behandlung 

Eine osteopathische Behandlungseinheit dauert in der  Regel zwischen 40 und 60 Minuten und  wird für gesetzlich versicherte Patienten ohne Zusatzversicherung mit einer Pauschale von 95€ abgerechnet. Die Abrechnung für Privat- und Zusatzversicherte erfolgt nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH). Der Rechnungsbetrag kann je nach therapeutischem Aufwand von der Pauschale abweichen. 

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Kostenübernahme 

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Für gesetzlich versicherte Patienten ohne Heilpraktikerzusatzversicherung: 

Inzwischen übernehmen viele gesetzliche Krankenversicherungen einen Teil der Behandlungskosten. Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer Kasse, ob und unter welchen Bedingungen, in welcher Höhe die Kosten übernommen werden. 

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Für Patienten mit privater Krankenversicherung oder Heilpraktikerzusatzversicherung: 

Ich rechne mit dem GebüH für Heilpraktiker ab. Die GebüH wird generell von Privat- und Zusatzversicherungen anerkannt. Es gibt jedoch Verträge, in denen die Kostenübernahme ausgeschlossen wird. Bitte klären Sie mit Ihrer Versicherung, ob und unter welchen Bedingungen, in welcher Höhe die Behandlungskosten übernommen werden. 

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Eine Liste der meisten Krankenkassen, die Kosten von osteopathischen Behandlungen erstatten, finden Sie auf der Website von Osteokompass.

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